😷 Neue Regelungen zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes ab 02.12.2021 😷

Gemäß Anordnung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW gilt ab sofort (2.12.2021) wieder die Maskenpflicht in Schulen!

Das bedeutet, dass der Mund-Nasenschutz NUR auf dem Pausenhof abgenommen werden darf und auch nur dann, wenn die Abstandsregeln gewahrt sind!